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LZ Sinzig – Prinzenbegleitung zur Erfüllung des närrischen Paragraphen

Im Paragraphen Sieben des närrischen Gesetzbuches zu Senzech (Sinzig) steht es geschrieben: „Zur Belustigung des närrischen Volkes und zur Schonung der Schuhsohlen wird die Sinziger Feuerwehr dazu angehalten das Prinzenpaar am Karnevalssonntag mit einem knallroten Gummiboot zur Kirche zu geleiten. Es wird ihnen aufgetragen, hierbei das Lied ‚Er hat ein knallrotes Gummiboot‘ zu singen.“

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